Prüfungseinsicht
Der Prüfungsentscheid wird am Donnerstag, 19. März 2026 per Post versandt. Ab dem 20. März, 17.00 Uhr werden Sie den Entscheid auch in Ihrem elektronischen ZAP-Dossier vorfinden.
Einsichtnahme
Eine digitale Kopie (Scan) der Prüfung wird zeitgleich mit dem Prüfungsentscheid in Ihrem elektronischen ZAP-Dossier zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Um die Korrektur der Prüfung beurteilen zu können, benötigen Sie die Korrekturanweisungen, den Text zur Sprachprüfung Deutsch und die Notenskalen. Diese Unterlagen werden ebenfalls im elektronischen Dossier bereitgestellt.
Auskunftsgesuche (nur bei nichtbestandener Prüfung)
Nach genauer Konsultation der nicht bestandenen Prüfung sowie der Korrekturanweisungen können Sie von Montag, 23. März 2026 bis Montag, 30. März 2026 über untenstehenden Link ein Auskunftsgesuch stellen.
Eine Prüfungsexpertin oder ein Prüfungsexperte des betreffenden Fachs wird Sie am Mittwoch, 1. April 2026 zwischen 16.30 und 19.30 Uhr anrufen, um mit Ihnen Ihre Frage(n) zu besprechen. Pro Kind und Prüfungsteil ist ein separates Auskunftsgesuch zu stellen.
- Auskunftsgesuch zur Prüfungskorrektur einreichen (vom 23.03.2026 bis zum 30.03.2026)