Prüfungseinsicht
Der Prüfungsentscheid wird am Donnerstag, 20. März 2025 per Post versandt. Ab dem 21. März, 17.00 Uhr werden Sie den Entscheid auch in Ihrem elektronischen ZAP-Dossier vorfinden.
Einsichtnahme
Eine digitale Kopie (Scan) der Prüfung wird zeitnah zum Versand des Prüfungsentscheids in Ihrem elektronischen ZAP-Dossier zur Einsicht abgelegt.
Um die Korrektur der Prüfung beurteilen zu können, benötigen Sie die Korrekturanweisungen, den Text zur Sprachprüfung Deutsch und die Notenskalen. Diese Unterlagen werden ebenfalls im elektronischen Dossier bereitgestellt.
Auskunftsgesuche (nur bei nichtbestandener Prüfung)
Nach genauer Konsultation der nicht bestandenen Prüfung sowie der Korrekturanweisungen können Sie von Montag, 24. März 2025 bis Montag, 31. März 2025 über untenstehenden Link ein Auskunftsgesuch stellen.
Eine Prüfungsexpertin oder ein Prüfungsexperte des betreffenden Fachs wird Sie am Mittwoch, 2. April 2025 zwischen 16.30 und 19.30 Uhr anrufen, um mit Ihnen Ihre Frage(n) zu besprechen. Pro Kind und Prüfungsteil ist ein separates Auskunftsgesuch zu stellen.
- Auskunftsgesuch zur Prüfungskorrektur einreichen (vom 24.03.2025 bis zum 31.03.2025)
