Prüfungsentscheid

Der Prüfungsentscheid der schriftlichen Prüfung wird am Montag, 18. März 2024 per Post versandt. Ab dem 19. März, 17.00 Uhr werden Sie den Entscheid auch in Ihrem elektronischen ZAP-Dossier vorfinden.

Prüfungseinsicht

Prüfungseinsicht in bestandene Prüfungen

Die Kandidatinnen und Kandidaten, die die Aufnahmeprüfung bestanden haben, könnnen in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien persönlich im Sekretariat Einsicht in ihre Prüfung nehmen.

Prüfungseinsicht in nicht bestandene Prüfungen

Von Dienstag, 19. März 2024 bis Mittwoch, 27. März 2024 haben Sie die Möglichkeit, digitale Kopien (Scans) der nicht bestandenen Prüfung Ihres Kindes anzufordern. Diese werden Ihnen im elektronischen Dossier der persönlichen ZAP-Anmeldung hinterlegt.

  • Bestellung der Prüfungskopien (bis 27.03.2024)

Um die Korrektur der Prüfung beurteilen zu können, brauchen Sie die Notenskalen, die Korrekturanweisungen und den Text zur Sprachprüfung Deutsch. Diese Unterlagen können Sie über den entsprechenden, untenstehenden Link von der kantonalen ZAP-Internetseite herunterladen.

Auskunftsgesuche

Nach genauer Konsultation der nicht bestandenen Prüfung sowie der Korrekturanweisungen können Sie von Montag, 25. März 2024 bis Montag, 1. April 2024 über untenstehenden Link ein Auskunftsgesuch stellen.

Ein Prüfungsexperte oder eine Prüfungsexpertin des betreffenden Fachs wird Sie am Mittwoch, 3. April 2024 zwischen 16.30 und 19.30 Uhr anrufen, um mit Ihnen Ihre Frage(n) zu besprechen. Pro Kind und Prüfungsteil ist ein separates Auskunftsgesuch zu stellen.

  • Auskunftsgesuch zur Prüfungskorrektur einreichen (bis 01.04.2024)